Aktion „Gerechte Miete 20.22“

Checkliste inklusive Ausfüllanleitung

Die Erhöhung der Miete bis zur ortsübliche Vergleichsmiete gemäß § 558 BGB muss begründet werden. Zur Begründung dienen gemäß § 558 a BGB ein Mietspiegel oder eine Mieterdatenbank oder ein Sachverständigengutachten oder drei Vergleichswohnungen. In Worms gibt es einen qualifizierten Mietspiegel, der gilt aber schon in Offstein nicht mehr und erst recht nicht in Osthofen und schon gar nicht in Alzey. Wir wollen unseren Mitgliedern bei der Suche nach Vergleichswohnungen helfen. Mit der Checkliste für die gerechte Miete 20.22 wird uns das gelingen, wenn unsere Mitglieder sich an dieser Aktion zahlreich beteiligen. Dabei gilt das Solidaritätsprinzip - Vermieter helfen Vermietern. Auskünfte kann von uns nur derjenige erhalten, der auch Informationen geliefert hat.

Diese Ausfüllanleitung hilft Ihnen dabei, die Checkliste in weniger als 5 Minuten ausgefüllt zu haben. Bedenken Sie, dass bei der Mitteilung von Vergleichswohnungen die Daten so detailliert angegeben werden müssen, dass die Wohnung vom Mieter auch gefunden werden kann. Selbstverständlich beachten wir die geltenden Regeln zum Datenschutz.

Schicken Sie uns die Checkliste dann einfach per E-Mail oder per Post zu.

 

Mehr Infos

Merkblatt: Mieterhöhung mit Vergleichswohnungen

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