Legionellen-Prüfpflicht ernst nehmen – sonst kann's teuer werden

Richard Kunze informierte zur Legionellen-Prüfpflicht: Die gilt für fast alle Mehrfamilienhäuser, auch für Wohnungseigentümergemeinschaften.
Richard Kunze informierte zur
Legionellen-Prüfpflicht: Die gilt für
fast alle Mehrfamilienhäuser, auch für Wohnungseigentümergemeinschaften.

Foto: Haus & Grund Worms/Alzey

Die Prüfpflicht für Legionellen-Befall im Trinkwasser besteht eigentlich schon seit Ende 2013. Bisher haben aber erst 60 Prozent der in Frage kommenden Vermieter eine Untersuchung haben vornehmen lassen, schätzt Richard Kunze, zweiter Vorsitzender von Haus & Grund Worms/Alzey. Sein Vortrag beim Infoabend stieß auf reges Interesse.

 Bei der Überprüfung von Legionellen-Befall im Trinkwasser sollte bald gehandelt werden – sonst kann es für Vermieter sehr teuer werden. Darauf weist Haus & Grund Worms/Alzey hin. Was zu tun ist, darüber informierte der zweite Vorsitzende, Richard Kunze, in einer gut besuchten Veranstaltung im Info-Center der Volksbank Osthofen.

Fast alle Eigentümer von vermieteten Mehrfamilienhäusern müssen gemäß Trinkwasserverordnung schon seit Ende 2013 Großanlagen zur Trinkwassererwärmung auf Legionellen untersuchen lassen. „Ich vermute, dass aber erst 60 Prozent der in Frage kommenden Vermieter eine Untersuchung haben vornehmen lassen“, sagte Richard Kunze.

Legionellen sind Bakterien, die sich in 30 bis 45 Grad warmem Wasser schnell vermehren. Bei Einatmung, wie zum Beispiel durch verstäubtes Wasser beim Duschen (aber nicht durch Trinken), können diese Bakterien zur Legionärskrankheit führen, die im schlimmsten Fall eine Lungenentzündung nach sich ziehen kann. Zwischen 6.000 und 10.000 Menschen leiden pro Jahr in Deutschland an der Legionärskrankheit – laut Kunze konnte jedoch noch nicht geklärt werden, in wie vielen Fällen die Infektion tatsächlich über das Trinkwasser übertragen wurde.


Auf Legionellen überprüft werden müssen vermietete Wohngebäude, in denen zentrale Warmwasserspeicher mit einem Volumen von mehr als 400 Litern stehen. Die Prüfpflicht gilt auch für Wohngebäude, in denen die Wasserleitungen zwischen dem zentralen Trinkwassererwärmer und dem am weitesten entfernten Wasserhahn ein Volumen von über drei Litern fassen.

Zur Untersuchung des Trinkwassers müssen an mehreren Stellen Wasserproben durch ein zugelassenes Labor entnommen werden. Der Eigentümer muss für geeignete Probeentnahmestellen sorgen, wofür es festgeschriebene Standards gibt. Die Labore, die die Analyse durchführen dürfen, sind beim Gesundheitsamt gelistet. Wenn keine auffälligen Werte festgestellt werden, muss die Legionellen-Prüfung nur alle drei Jahre wiederholt werden.

Hans-Joachim Lock, Vorsitzender von Haus & Grund Worms/Alzey, informierte darüber, dass die Kosten in diesem Fall als Betriebskosten abgerechnet werden können. Da für die Probennahmen die Wohnungen betreten werden müssen, solle man die Mieter über den Termin rechtzeitig informieren.

Ist der Legionellen-Grenzwert überschritten, muss der Betreiber der Anlage laut Trinkwasser-Verordnung die Ursache klären und die Installation überprüfen. Eine Gefährdungsanalyse muss durchgeführt, die technischen Maßnahmen dem Gesundheitsamt und den Mietern mitgeteilt werden. Laut Kunze sind in 30 Prozent der Fälle Gegenmaßnahmen nötig. „Dass es so viele sind, damit hat niemand gerechnet“, sagte er. Die Erfolgsquote liege bei etwa 80 Prozent. „Es kann also vorkommen, dass mehrmals Maßnahmen vorgenommen werden müssen“. Infrage kommen laut Kunze die thermische oder die chemische Behandlung. Beide Varianten seien recht aufwändig. „Es kann teuer werden“, meinte Kunze, ohne eine exakte Summe zu nennen. Diese Kosten könnten auch nicht auf die Mieter umgelegt werden. Vermietern, die trotz nachgewiesener Überschreitung des Legionellen-Grenzwerts untätig bleiben, droht laut Kunze eine Strafe von bis zu 25.000 Euro.

Legionellen vermehren sich besonders dort, wo Wasser lange in den Leitungen steht, oder wenn warmes Wasser nicht ausreichend erhitzt wird. Im Boilerablauf muss Wasser 60 Grad heiß sein, die Durchlauftemperatur muss bei 55 Grad liegen. 

Hans-Joachim Lock, Vorsitzender von Haus & Grund Worms/Alzey, hat zu dem Thema einen Leitfaden erstellt, der auch für Nicht-Mitglieder kostenlos in den Geschäftsstellen Worms (Kaiser-Passage, Telefon 0 62 41 / 41 35 91) und Alzey (Volksbank-Info-Center, Telefon 0 67 31/49 31 210) bereit liegt.

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