Mitglieder zeigten großes Interesse an den Tücken von Beschlüssen in Eigentümergemeinschaften

HILFESTELLUNG. Haus & Grund Worms-Alzey hat die wichtigsten Tipps für private Vermieter zur neuen Datenschutz-Grundverordnung in einem Infoblatt zusammengefasst. Dieser leicht verständlich formulierte Leitfaden und eine Muster-Erklärung sind nun exklusiv in den beiden Geschäftsstellen des Vereins erhältlich.

Symbolbild: DatenschutzFoto: DOC RABE Media / fotolia.de

Wichtige Informationen und nützliche Tipps vom Fachmann

Hans-Joachim Lock, Vorsitzender von Haus & Grund Worms-Alzey hält Vermieter und Eigentümer regelmäßig über die für sie wichtigen Änderungen in der Rechtsprechung auf dem Laufenden.

Den Mitgliedern des Vereins gab er unlängst erst bei der Jahreshauptversammlung einen entsprechenden Überblick.

Zudem verfasst Lock als Fachanwalt für Wohnungs- und Mieteigentumsrecht regelmäßig Infoblätter, in denen Interessierte die wichtigsten Entscheidungen und Auswirkungen nachlesen können.

Die verständlich geschriebenen, kurzen (aber dennoch fachlich fundierten) Dokumente sind exklusiv in den Geschäftsstellen des Vereins in Worms und Alzey oder hier auf der Homepage als Download erhältlich.

Mitglieder von Haus & Grund Worms-Alzey erhalten die Infoblätter des Fachanwalts kostenlos. Nicht-Mitglieder zahlen den Selbstkostenpreis.

-> Hier klicken, um zur Infoblätter-Übersicht zu gelangen

Seit dem 25. Mai 2018 müssen auch private Vermieter die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachten. Aber wie?

„Die Verunsicherung ist groß“, betont Hans-Joachim Lock, Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht und Vorsitzender von Haus & Grund Worms-Alzey. Er hat sich eingehend mit dem Thema befasst.

„Die DSGVO betrifft jeden, der Daten über andere Personen verarbeitet – also auch Vermieter und Mieter“, erklärt er. Seit über drei Monaten gelten die strengeren Regeln im Umgang mit Daten. Bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen.

Willkommene Orientierung im Datenschutz-Dschungel

Lock hat deshalb nun einen DSGVO-Leitfaden für private Vermieter erstellt. Sein Skript gibt auf vier Seiten Orientierung im Datenschutz-Dschungel. „Mit unserem Infoblatt möchten wir Vermietern Anhaltspunkte dafür geben, welchen Pflichten sie unterliegen und was sie beachten müssen“, erläutert der Vereinsvorsitzende.

Das Dokument, das der Fachmann selbst ausgearbeitet hat, ist ausschließlich über die beiden Geschäftsstellen von Haus & Grund Worms-Alzey oder zum Download auf dieser Homepage (mit einem Klick zur Übersichtsseite) erhältlich.

Der Leitfaden erklärt auf zwei Seiten alles Wichtige und ist auch für Laien gut verständlich. Zum Vergleich: Das Dokument, das der Europäische Rat mit Änderungen zur DSGVO beschlossen hat, füllt stolze 386 Seiten, darunter18 für die deutsche Sprachfassung.

Lock bleibt trotz der Kürze nicht an der Oberfläche. Seine Hilfestellung geht an genau den Stellen ins Detail, die für Vermieter wichtig sind.

Ein Beispiel: Die Regelung, dass die Daten von Mietern nicht ewig in den Computer-Speichern des Vermieters herumgeistern dürfen, ist sicher keine Überraschung.

Doch wann genau müssen die Daten gelöscht werden? Hierauf gibt das Infoblatt eine klare Antwort. Ebenso auf die Frage: Wann ist eine besonders gesicherte Datenübermittlung nötig?

Obendrein gibt Lock etliche Tipps für die Praxis. Er rät beispielsweise generell zur sparsamen Datenerfassung: „Erheben Sie nur die Daten, die Sie zwingend benötigen“.

Für den Mietvertrag sind das demnach Name, Anschrift, Kontaktdaten, IBAN oder Einverständniserklärung zum SEPA-Lastschriftmandat, eventuell das Geburtsdatum sowie auch die Selbstauskünfte, insbesondere zur Einkommenssituation.

In den großen Datentopf darf also grob gesagt nur das hinein, was für Anfang, Dauer und Ende des Mietverhältnisses wichtig ist.

Speicherung ist nur bei einer Einwilligung erlaubt

Der Experte nennt einen weiteren, wichtigen Aspekt: „Alle Daten, die ab der Anbahnung des Mietverhältnisses gesammelt werden, dürfen nur mit der Einwilligung des Mietinteressenten gespeichert werden“. Wie Lock betont, gilt dies sogar für E-Mails.

Ausführlich behandelt wird auch eine weitere Vorschrift, die unbedingt beachtet werden sollte:   „Vermieter müssen den Mietern immer dann, wenn Daten neu verarbeitet werden, in einfacher Sprache und möglichst schriftlich erklären, was mit ihren Daten geschieht.“

Eine spannende Frage lautet nun: Welche Infos müssen in eine  Datenschutzerklärung hinein? Die Antwort gibt der Leitfaden von Haus & Grund Worms-Alzey auf zwei separaten Seiten in Form eines Musterformulars. Das können  Vermieter direkt verwenden, um ihre Mieter zu informieren. Lock rät: „Einfach die Namen eintragen und das Schreiben abschicken“.

Und noch einen Tipp hat der Vereinsvorsitzende. Bei neuen Mietverträgen können die Datenschutz-Hinweise schon enthalten sein. „Schauen Sie deshalb nach dem Begriff ,Datenschutz‘“, empfiehlt er. Wenn dazu im Mietvertrag nichts steht, sollten Vermieter handeln.

„Denn spätestens mit der nächsten Betriebskostenabrechnung verarbeiten Sie die Daten und es entsteht die Informationspflicht“.

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