Gut besuchte Infoveranstaltung
Lüftet ein Mieter nicht ausreichend, muss er auch für die Schimmelbildung haften
Schimmel in der Wohnung – wer ist schuld? Der Streit hierüber flammt zwischen Mietern und Vermietern immer wieder auf und nimmt bisweilen die Form eines Glaubenskrieges an. Der Verein Haus & Grund Worms/Alzey hat sich dieses Themas angenommen im Rahmen seiner jüngsten Info-Veranstaltung, die auf großes Interesse stieß.
Gingen der Schimmelbildung auf den Grund: Architekten Wolfgang Munstein (rechts) und Hans-Joachim Lock, Vorsitzender von Haus & Grund Worms/Alzey, bei der Infoveranstaltung.Foto: Haus & Grund Worms
Ein immer wiederkehrendes Streitthema zwischen Mietern und Vermietern ist Schimmel in der Wohnung. Daher wollte Haus & Grund Worms/Alzey die Problematik bei einer Infoveranstaltung näher beleuchten. Im Infocenter der Volksbank in Alzey blieb kaum ein Platz frei, was zeigt, wie ernst das Thema auch hier genommen wird. Fragen hatten die Besucher viele: Wie lässt sich beim Thema Schimmel Fehlverhalten nachweisen? Was kann man schon im Mietvertrag regeln? Und was kann man gegen Schimmel tun?
Mangelhaftes Lüften ist eine der Hauptursachen für Schimmelbildung
Als Referent hatte der Vorsitzende von Haus und Grund Worms/Alzey, Hans-Joachim Lock, den Architekten Wolfgang Munstein aus Guntersblum gewinnen können. Munstein ist Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und erstellt seine Gutachten für Gerichte. Er zeigte, wie Profis vorgehen, um handfeste Beweise zu ermitteln, und wer im Streitfall schuld ist am Schimmel in der Wohnung.
Schlechtes Lüften gilt demnach als eine der Hauptursachen für Schimmelbefall, gerade in feuchteren Räumen wie der Küche und dem Bad. Doch wie oft gelüftet werden muss, das hängt von vielen Faktoren ab, unter anderem vom Alter des Hauses und von der Dämmung (gut gedämmte Häuser müssen öfter gelüftet werden). Auch die Vermeidung von Kältebrücken wirkt dem Schimmelbefall entgegen. Wenn es wirklich ernst wird und es beispielsweise um die Erstellung eines Lüftungskonzepts geht, empfahl Munstein: „Nicht aus der Hüfte schießen wie John Wayne, sondern jemanden fragen, der sich damit auskennt“.
Vermieter muss nachweisen, dass die Ursache nicht in der Bausubstanz liegt
Hans-Joachim Lock, der auch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist, beantwortete Fragen, die im Alltag bei diesem Thema eine Rolle spielen. Auf die Frage „Wie oft müssen Mieter lüften?“ nannte er zur Orientierung ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt: Demnach muss der Mieter die Wohnung zweimal morgens und einmal abends querlüften – „andernfalls haftet der Mieter für Schäden, die auf nicht ausreichendes Lüften zurückzuführen sind“.
Ebenso tückisch – und Vermietersache – sind Baumängel. Wärmebrücken durch Risse im Putz oder Mauerwerk, undichte Fensterrahmen und tropfende Wasserleitungen bringen Nässe in die Wände und fördern das Klima, in dem sich Schimmel wohlfühlt. Lock: „Der Vermieter muss nachweisen, dass die Schadensursache nicht in der Bausubstanz liegt.“
Eine Gesundheitsgefahr müsste der Mieter zunächst beweisen
„Die Beweislast für Gesundheitsgefahr bei Schimmelpilz liegt beim Mieter“, erklärte Lock. Durch hohe Konzentration von Schimmelpilz-Sporen in der Atemluft können beispielsweise Allergien ausgelöst werden. Doch auch Vermieter haben allen Grund, Schimmel schnell wieder loswerden zu wollen. Denn der Pilz nagt an der Haussubstanz, indem er auf Dauer auch in tieferen Schichten und an Fensterrahmen, Balken und anderen Bauteilen Schäden verursacht.
Das Wichtigste seiner Ausführungen hat Lock in zwei Leitfäden zusammengefasst, die in den Haus & Grund Geschäftsstellen in Alzey und Worms erhältlich sind.
Mehr Informationen
Der Verein Haus & Grund Worms/Alzey hat zwei Leitfäden zum Thema Schimmel herausgegeben. Infos gibt der Verein gerne unter der Nummer 0 62 41 / 41 35 91 in Worms und unter 0 67 31 / 49 36 113 in Alzey, oder per Mail unter info@HuG-Worms.de.