So vermeiden Sie Ärger mit unerwarteten Erschließungs- und Ausbaubeiträgen

Haus & Grund Worms-Alzey gibt Tipps für private Eigentümer

Straßen und Wege fallen nicht vom Himmel. Sie müssen gebaut werden. Und sie nutzen sich im Lauf der Zeit auch wieder ab und müssen dann erneuert werden. Die Kosten dafür können Gemeinden und Städte nach bestimmten Regeln zum überwiegenden Teil auf die Haus- und Wohnungseigentümer umlegen. Meistens jedenfalls. „Und das kann sehr teuer werden“, erklärt Hans-Joachim Lock, Vorsitzender von Haus & Grund Worms-Alzey.

Beitragsforderungen sind nicht immer rechtens

Doch den Beitragsforderungen ist niemand einfach so ausgeliefert. Die Gretchenfrage, mit der Lock auch in seiner Praxis als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht immer wieder  zu tun hat, lautet: Welchen Anteil müssen Haus- und Wohnungseigentümer tatsächlich wann bezahlen – und unter welchen Umständen nicht?

Weil das Thema immer wieder hochkocht, hat es Lock auf die Agenda von Haus & Grund Worms-Alzey gesetzt, sprich: Er hat das Wichtigste  auf  acht Seiten fundiert, aber dennoch leicht verständlich, zusammengefasst. So soll für jedermann der Durchblick leichter gemacht werden. „Wir möchten über die Grundlagen und Rechtsbehelfe informieren und in einem ersten Schritt auch Hilfe zur Selbsthilfe geben“, fasst Lock zusammen.Sein Skript kann über die Haus & Grund Geschäftsstellen in Worms und Alzey kostenfrei bezogen werden.

In den Infoblättern klärt Lock über Berechnungsgrundlagen auf und beschreibt rechtliche Abwehrmöglichkeiten, die betroffenen Eigentümern offen stehen. Lock  erläutert Begriffe, nennt gesetzliche Grundlagen und weist auf Fristen hin. Er kennt aber auch die Fallstricke. Interessierte erhalten Tipps, die sich so nicht einfach im Lexikon nachschlagen oder auf einen Klick online abrufen lassen:

  • Wann dürfen Erschließungsbeiträge erhoben werden und wann Ausbaubeiträge?
  • Welche Besonderheiten gelten für wiederkehrende Ausbaubeiträge?
  • Wie berechnet sich die Beitragshöhe?
  • Und nicht zuletzt: Was kann man tun, wenn man glaubt, über- oder unrechtmäßig zur Zahlung herangezogen zu werden?

Für letzteren Fall ist sogar eine Erste-Hilfe-Maßnahme integriert: eine Mustervorlage, mit der man Widerspruch bei der Kommune einlegen kann. Zudem gibt’s den einen oder anderen Steuertipp. Denn Vermieter beispielsweise können Straßenausbaubeiträge als Werbungskosten geltend machen.

Irritationen entstehen laut Lock übrigens nicht nur bei Betroffenen, wenn Beitragsforderungen für große Projekte von der Kommune ins Haus flattern. „Insbesondere auch, wenn es darum geht, dass kleinere Schäden ausgebessert werden sollen, kommt es zu Abgrenzungsschwierigkeiten.“

Wie der Fachmann ausführt, muss dann abgewogen werden: Handelt es sich um eine Verbesserungsmaßnahme? In diesem Fall können Haus- und Wohnungsbesitzer tatsächlich mit herangezogen werden bei der Kostenübernahme. Oder gilt die Maßnahme als Straßenunterhaltung? Dann haben Eigentümer nichts zu befürchten.

 

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