Bunter Themenmix vom Einbruchschutz über die aktuelle Rechtsprechung bis zu Sanierungskosten

Profi-Tipps bei Haus & Grund Worms-Alzey

Informierte gewohnt kompetent: Hans-Joachim Lock (links stehend).Informierte gewohnt kompetent: Hans-Joachim Lock (links stehend). - Foto: Haus & Grund Worms-Alzey

Mit Blick auf die Einbruchzahlen, die auch im Raum Worms und Alzey stark gestiegen sind, betonte der Vorsitzende von Haus & Grund Worms-Alzey, Hans-Joachim Lock, nochmals die Bedeutung der Initiative „Mein Nachbar bewacht mein Haus“. Die Aktion, die im letzten Jahr im Verein selbst entwickelt wurde, will Langfingern ihr düsteres Geschäft schwerer machen.

Haus & Grund ermöglicht allen Interessierten nach wie vor, kostenlos mitzumachen: Abzeichen sind erhältlich in den Geschäftsstellen in Worms in der Wilhelm-Leuschner-Straße 13 und in Alzey im Info-Center der Volksbank (Hospitalstraße 15). Darauf zu sehen sind zwei wachsame Augenpaare, die den Betrachter durchdingend anschauen und in Knallrot auf blauem Haus & Grund Hintergrund das Signalwort „bewacht“ aufzeigen.

Überall dort, wo das Symbol angebracht ist, soll deutlich werden, dass die Bewohner in der Umgebung in Sachen Sicherheit gut aufeinander aufpassen.

Wichtige Urteile des Bundesgerichtshofs

Lock stellte außerdem drei wichtige Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vor, die sich auf die Betriebskosten auswirken. So wurden die Anforderungen an die Abrechnungen gelockert: „In der Wohnraummiete genügt zur Übertragung der Betriebskosten auf den Mieter die Vereinbarung, dass dieser ,die Betriebskosten‘ zu tragen hat“, berichtete Lock. Eine Bezugnahme auf die Betriebskostenverordnung oder das Beifügen des Betriebskostenkatalogs sei nicht erforderlich.

Eine zweite Vereinfachung lautet, dass diejenigen Vermieter, die Kosten auf mehrere Gebäude verteilen oder um nicht umlagefähige Anteile bereinigen, nicht mehr einzeln aufschlüsseln müssen, wie sie die Kosten ermittelt haben, die sie in der jeweiligen Abrechnungseinheit letztlich umlegen.

Das dritte Urteil, das Lock vorstellte, betrifft Garten- oder Parkflächen einer Wohnanlage. „Sind diese für die öffentliche Nutzung gewidmet, kann der Vermieter die Kosten für deren Pflege nicht als Betriebskosten auf die Wohnungsmieter umlegen“, erläuterte Lock.

Zur Parkhausmisere in Worms sage Lock: „Es zeichnet sich ab, dass zunehmend private Initiativen gefragt sein werden.“ Die Stadt dürfe Aufgaben, die der städtebaulichen Entwicklung dienen, auch auf private Immobilien- oder Standortgemeinschaften durch eine Satzung übertragen.

Lock kündigte eine Infoveranstaltung zum Thema fehlender Wohnraum in Worms an. Er sagte, er werde Baukosten und Finanzierung in den Blick nehmen. Ebenso wolle er über die Kostenmiete aufklären und über die Entwicklungen der Einschränkungen des Mietrechts informieren. Der Termin für die Veranstaltung wird noch bekannt gegeben.
Steigt die Gebäudeversicherung, wenn ein Eigentümer Wohnraum an Asylbewerber oder Flüchtlinge vermietet?

Auf diese Frage antwortete Lock, dass dies nur dann der Fall sei, wenn ausschließlich oder überwiegend an diese Gruppe vermietet werde. „Ein Abklären mit dem Versicherer wird aber empfohlen.“

Nach dem Kauf nicht zu früh modernisieren

Als externer Referent informierte Steuerberater Jan Bemelmans von Korb & Carle über das Thema: „Sanierungskosten als Anschaffungskosten – eine Falle“. Sein Fazit: In den ersten drei Jahren nach Kauf einer Immobilie sollten Vermieter nicht zu viel Geld in Instandsetzung und Modernisierung investieren, weil sie sonst weniger von der Steuer absetzen können.

Als Grundsatz nannte Bemelmanns: Wenn die Netto-Aufwendungen 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen, liegen anschaffungsnahe Herstellungskosten vor, die man nur über die Laufzeit abschreiben kann.

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