Damit der Vermieter am Ende nicht der Dumme ist

Jeder zweite Mietvertrag ist fehlerhaft, warnt Haus & Grund Worms

Das Thema klingt banal: „Mietverträge ausfüllen ohne Fehler“. Doch die Tücken lauern im Detail. Und dass es viele Tücken sind, bewies das gewaltige Interesse an der Info-Veranstaltung, zu welcher der Haus & Grund Ortsverein Worms eingeladen hatte. Dessen Vorsitzender Hans-Joachim Lock riet, auf hieb- und stichfeste Formulierungen zu achten.
  

Infoabend zum Thema Mietvertrag

Ratschläge von kompetenter Seite: Hans-Joachim Lock, Vorsitzender von Haus & Grund Worms, klärte über die Tücken beim Ausfüllen eines Mietvertrags auf.

 

Eigentlich hatte Hans-Joachim Lock, der Vorsitzende des Haus- und Grundeigentümervereins Worms e.V., für die Veranstaltung „Mietverträge ausfüllen ohne Fehler“ im Infocenter der Volksbank in Alzey 60 Minuten vorgesehen – es wurden über zwei Stunden daraus. Die mehr als 200 interessierten Besucher hatten immer neue Fragen, auf die der Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht mit viel Sachkenntnis und Geduld einging.

Formulierungsfehler machen Vertrag nichtig

„Hätt‘ ich das nur vorher gewusst!“ – dieser Satz stand manchen förmlich ins Gesicht geschrieben, als Hans-Joachim Lock eine dramatische, aber wissenschaftlich abgesicherte Zahl nannte und deren ernste Konsequenz aufzeigte: „Mehr als jeder zweite Mietvertrag ist fehlerhaft“. Lock folgerte daraus: Vor Gericht haben viele dieser Verträge keinen oder nur teilweisen Bestand. An Beispielen zeigte Lock, dass schon Kleinigkeiten, die in der Umgangssprache gar nicht ins Gewicht fallen, juristisch zu glatten Widersprüchen führen und einen Vertrag nichtig machen können.

Einer Dame aus dem Publikum entfuhr es kopfschüttelnd: „Der Vermieter ist doch immer der Dumme!“ – woraufhin Lock erklärte, dass das Mietrecht als Sozialgesetz konzipiert sei und daher die Mieter in Schutz nehme. Gerade deshalb sollten Vermieter darauf achten, dass die Vereinbarungen innerhalb des Mietvertrages rechtlich hieb- und stichfest sind, denn viele gesetzliche Bestimmungen lassen sich zugunsten des Vermieters und zulasten des Mieters ändern. Lock: „Sonst kann es im Streitfall sehr teuer werden, wenn sie die Betriebskosten tragen oder die Schönheitsreparaturen ausführen müssen.“

Wie schnell der Vermieter mit seinem Bauchgefühl daneben liegen kann, zeigte Lock am Beispiel der Nebenkosten: „Die trägt nicht etwa automatisch derjenige, der sie verursacht, sondern grundsätzlich der Vermieter – es sei denn, der Mietvertrag regelt es ausdrücklich anders.“ Bloß wie? Um sicher zu gehen, empfahl Lock die Formularvordrucke des Ortsvereins. Diese hat Lock eigenhändig verfasst und passt sie regelmäßig der gängigen Rechtsprechung an. „Der Vermieter muss wenig in eigenen Worten ausfüllen, hat aber trotzdem individuellen Spielraum“. Auch Mietern gegenüber seien die Vorlagen fair. Weiterer großer Vorteil: Mitglieder erhalten die Dokumente zum Selbstkostenpreis.

Der Fachanwalt ging einen solchen Formularmietvertrag Punkt für Punkt mit den Zuhörern durch. Diese lernten dabei Nichtraucherklauseln und Altbauklauseln kennen, erfuhren, wie wichtig eine Hausordnung ist und wie sie auch in kniffligen Fällen einen angemessenen Mietpreis finden können. Lock gab unzählige Tipps – der wohl wichtigste davon: „Seien Sie vorsichtig!“ Der Applaus am Ende bewies, dass seine Botschaft ankam.

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