Die geplante Mietrechtsreform bringt privaten Vermietern weit mehr Nachteile als Vorteile

Infoveranstaltung von Haus & Grund Worms-Alzey

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD)Ein rotes Tuch für viele private Eigentümer: Die geplante Mietrechtsreform von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) erhitzt die Gemüter. So auch beim Infoabend in Worms. - Foto: Dominik Butzmann

Einen spannenden Blick in die Zukunft wagte Hans-Joachim Lock, Vorsitzender von Haus & Grund Worms-Alzey, bei der jüngsten Infoveranstaltung im WORMSER, die von mehr als 100 Gästen besucht wurde. Lock warf für seine Voraussagen jedoch nicht etwa einen intensiven Blick in die Glaskugel, sondern in den aktuellen Referentenentwurf des geplanten zweiten Mietrechts-Pakets der Bundesregierung.

„Hemmend für den Wohnungsneubau“

Dieser Entwurf ist eine Vorstufe für den Gesetzesentwurf. Was darin beschrieben wird, ist nicht immer auf Anhieb verständlich. Doch Lock, der auch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist, hatte die Fakten so gut aufbereitet, dass auch Laien sie verstehen konnten. 15 Vorhaben kristallisierte er dabei heraus und bewertete diese mit Ampel-Symbolen danach, ob diese für Vermieter gut („grün“) oder schlecht („rot“) sind.

Am Ende leuchtete es mehr Rot als Grün – und auf einen Blick war klar, dass das Paket insgesamt mehr Verschlechterungen als Verbesserungen für Vermieter bringt. Lock warnte: „Das Paket kann sich hemmend auf den Wohnungsneubau und die energetische Sanierung auswirken.“

Ein dickes „Rot“ erteilte Lock dem Plan aus dem Bundesjustizministerium, dass sich Mieter nur noch mit acht statt bisher elf Prozent an den Modernisierungskosten zu beteiligen brauchen. „Es hat mich überrascht, dass das Ministerium hier drei Schritte zurück macht“, sagte Lock.

Rot sah er auch bei der geplanten Einführung einer Kappungsgrenze. Demnach darf die Miete für Modernisierungen nur um höchstens drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von acht Jahren erhöht werden. Lock: „Das kann schnell ein Fass ohne Boden werden – da fragt man sich als Vermieter: Macht man die Modernisierung oder nicht?“

Positiv bewertete der Vorsitzende hingegen, dass es für Vermieter auch ein alternatives, vereinfachtes Verfahren zur Berechnung der Mieterhöhung nach Modernisierung geben soll: „Bei Maßnahmen von höchstens 10.000 Euro pro Wohnung müssen demnach Instandsetzungskosten nicht angegeben werden, sondern werden pauschal in Höhe von 50 Prozent abgezogen“, erklärte Lock. Die Kappungsgrenze komme dann nicht zur Anwendung.

Für Fragen zum Steuerrecht bei Modernisierungen stand Jan Bemelmans von Korb & Carle als externer Ansprechpartner zur Verfügung.

Bei der Aktion „Mitglieder werben Mitglieder“ gewann Karl-Heinz Hoffmann aus Worms per Losentscheid eine Reise für zwei Personen nach Amsterdam.

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