Jahreshauptversammlung von Haus & Grund Worms/Alzey 2012

Was tun bei Mietnomaden? In Worms gab es die Antworten

Sie sind wohl der Vermieter-Schreck Nummer eins: Mietnomaden. Dass und wie sich Eigentümer nun dagegen absichern können, erfuhren die zahlreich erschienenen Gäste bei der Jahreshauptversammlung von Haus & Grund Worms/Alzey. Darüber hinaus wurde auf eine wichtige Frist zur vorgeschriebenen Legionellenprüfung hingewiesen.

Schlimm, wenn ein Mieter die Miete nicht zahlt. Aber noch schlimmer, wenn der Mieter außerdem eine verwüstete Wohnung hinterlässt und einfach weiterzieht. Mietnomaden sind der Schrecken eines jeden Vermieters und können diesen die Existenz kosten.

Nun aber können sich Vermieter besser schützen. Wie genau, darüber informierte Haus & Grund Worms/Alzey auf der Jahreshauptversammlung, zu der sicher auch wegen dieses Themas zahlreiche Gäste im Wormser Tagungs- und Kulturzentrum erschienen waren.

Gäste erhielten Tipps, damit die Versicherung auch wirklich zahlt
Der Vorsitzende des Ortsvereins, Hans-Joachim Lock, fasste zusammen, was so besonders ist an der Sache: „Lange Zeit haben sich Vermieter gegen Mietausfall und Sachschaden von Mietnomaden nicht absichern können – das hat sich nun geändert!“ Mehrere neue Versicherungsprodukte sind diesbezüglich auf dem Markt. Haus & Grund hat die Varianten nun neutral unter die Lupe nehmen lassen. Außerdem gab der Verein Tipps, damit die Versicherung im Falle eines Falls auch wirklich zahlt.

Jahreshautpversammlung Worms 2012: „Sie müssen tätig werden als Vermieter“ – der Wormser Ortsvereinsvorsitzende Hans-Joachim Lock und die Expertin Ingrid Jordan-Berger informierten die Gäste im Saal.
„Sie müssen tätig werden als Vermieter“ – der Wormser Ortsvereinsvorsitzende Hans-Joachim Lock und die Expertin Ingrid Jordan-Berger informierten die Gäste im Saal.

„Pro Jahr entsteht durch Mietnomaden in Deutschland ein Schaden in Höhe von 2,5 Milliarden Euro“, berichtete Ingrid Jordan-Berger von der GET Makler-Gesellschaft für Grundeigentümer in Hamburg. Sie analysierte Solo-Versicherungen und einen Zusatz zur Wohngebäudeversicherung und nannte Leistungen sowie Laufzeiten.

„Der Beitrag richtet sich auch nach der Höhe des Selbstbehalts und danach, wie hoch der Sachschaden und Mietausfall abgedeckt werden soll“, erklärte sie. Außerdem spielt eine Rolle, wie lange die Wartezeit im Schadensfall sein darf und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Für rund 50 Euro pro Jahr kann demnach beispielsweise ein Schaden von bis zu 5.000 Euro Mietausfall abgedeckt werden – bei 20 Prozent Selbstbehalt.

Lock und Jordan-Berger nahmen sich zudem viel Zeit, die zahlreichen Fragen aus dem Publikum zu beantworten. Wichtige Botschaft dabei: „Sie müssen tätig werden als Vermieter!“ Sonst helfe auch keine Versicherung. „Kein Schutz besteht bei berechtigten Mietminderungsansprüchen, bei gebrauchsüblichem Verschleiß, bei Neuvermietung ohne Insolvenz-Check und bei fehlender Kündigung sowie nicht erfolgter Klage.“ Wichtige Grundlage sei zudem ein hieb- und stichfester Mietvertrag. „Dabei hilft Haus & Grund“, sagte Lock, der auch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist, die Formular-Mietverträge des Vereins ständig aktuell hält und im Verein kostenlose Rechtsberatungen gibt.

Über eine wichtige Frist zu der Ende letzten Jahres geänderten Trinkwasserverordnung informierte zudem Richard Kunze vom Haus & Grund Vorstand: „Bis 31. Oktober sind Legionellenprüfungen vorgeschrieben in allen Wohnobjekten mit Warmwasseraufbereitern von mehr als 400 Litern, in der Regel also in Mehrfamilienhäusern ab vier oder fünf Wohnungen.“ Die Prüfung müsse beim Gesundheitsamt angemeldet werden. Um den Richtlinien zu entsprechen, seien unter Umständen bauliche Änderungen nötig.

„Wer die Prüfung nicht durchführen lässt, dem drohen bis zu 25.000 Euro Bußgeld.“ Die Prüfung soll verhindern, dass im Leerstand oder bei Blindleitungen in der Warmwasseraufbereitung Legionellen entstehen. Diese können beim Einatmen von Sprühnebel, wie er beispielsweise beim Duschen entsteht, Lungenkrankheiten auslösen.

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