Private Vermieter und das Mieterhöhungsverlangen

RA Hans-Joachim Lock: „Von Anfang penibel alle entsprechenden Rechtsgrundlagen einhalten“

Beim Thema Mieterhöhung müssen Vermieter einiges beachten. Gesetzgeber und oberste Gerichte haben hierfür recht hohe Hürden aufgebaut. Vom Gesetzgeber sind die Regeln zur Durchsetzung einer Mieterhöhung im § 558 BGB festgeschrieben. Aber: Das ist natürlich kein Grund, grundsätzlich von Mieterhöhungen Abstand zu nehmen.

 

Hans-Joachim Lock

Gibt Rat beim Thema Mieterhöhung:
RA Hans-Joachim Lock, Vorsitzender
von Haus & Grund Worms.

 

Anders als jeder Ladenbesitzer, der für Preiserhöhungen einfach die Schilder an seiner Ware austauscht, können Vermieter nicht einfach nach Gutdünken die Miete erhöhen. Sie müssen ihrem Mieter vielmehr ein so genanntes Mieterhöhungsverlangen zukommen lassen. Darin wird der Mieter mehr oder weniger höflich gebeten, einer Erhöhung der Miete zuzustimmen.

 

Erhöhung kann sogar eingeklagt werden

Willigt der Mieter ein, ist alles bestens. Lehnt er ab, kann seine Zustimmung – zumindest theoretisch – auch gerichtlich eingeklagt werden. „Erfolgreich ist ein solcher Gang zum Kadi allerdings nur, wenn vorher penibel alle entsprechenden Rechtsgrundlagen eingehalten wurden“, warnt RA Hans-Joachim Lock, Vorsitzender von Haus & Grund Worms und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.


Generell gilt, dass Mieterhöhungen grundsätzlich alle 12 Monate getätigt werden können, sofern die Erhöhung innerhalb von drei Jahren insgesamt nicht mehr als 20 % beträgt. Auch darf die neue Miete nicht höher sein als die so genannte ortsübliche Vergleichsmiete. Die kann, wenn vorhanden, beispielsweise einem für die jeweilige Stadt / Gemeinde geltenden aktuellen Mietspiegel entnommen werden.


Gerade wenn um die Wahrung der gesetzlichen Fristen und die exakte Einhaltung zahlreicher weiterer Formalitäten geht, sind viele private Vermieter überfordert. „Aber das ist natürlich längst kein Grund, von einer Mieterhöhung grundsätzlich Abstand zu nehmen“, sagt Experte Lock. Schließlich können die Mitglieder ja auch vor Einleitung eines Mieterhöhungsverfahrens erst einmal fachkundigen Rat beim Haus & Grund Ortsverein einholen.

 

Leitfaden zum Thema Mieterhöhung

  • Die wesentlichsten Punkte zum Thema Mieterhöhung hat Hans-Joachim Lock zum Nachlesen in einem Leitfaden herausgegeben, der auch Nicht-Mitgliedern zugänglich ist. Auf 48 Seiten gibt der Jurist dabei leicht verständlich Hilfestellung auch mit Musterbriefen und vorformulierten Beispieltexten.
  • Der Leitfaden ist bei Haus & Grund in den Geschäftsstellen Worms (Korngasse 2 / Kaiser Passage) und Alzey (Büro der Volksbank / Hospitalstraße 15) erhältlich (Gebühr: 15 Euro); Infos unter Telefon 0 62 41/ 41 35 91 und 0 67 31/ 49 36 113.

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