Wertvolle Experten-Tipps zum Thema Heizkostenabrechnung

Info-Veranstaltung bei Haus & Grund Worms/Alzey

Einmal im Jahr flattert sie ins Haus und treibt Mietern wie Hausbesitzern die Schweißperlen auf die Stirn: die Heizkostenabrechnung. Grund genug für den Vorsitzenden von Haus und Grund Worms/Alzey, Hans-Joachim Lock, das Thema auf die Tagesordnung beim jüngsten Info-Abend zu setzen. Hier gab es Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Großes Interesse: Ulrich Schütz erkärt den Zuhörern beim Infoabend von Haus & Grund Worms/Alzey, wie sich der Heizkostenverbrauch erfassen lässt und wie die Kosten abgerechnet werden dürfen.

Großes Interesse: Ulrich Schütz erkärt den Zuhörern beim Infoabend von Haus & Grund Worms/Alzey, wie sich der Heizkostenverbrauch erfassen lässt und wie die Kosten abgerechnet werden dürfen.


Schuld daran, dass die Heizkostenabrechnung so oft für Hitzewallungen der unangenehmen Art sorgt, ist nicht nur die teurer werdende Heizenergie. Es liegt auch daran, dass die Abrechnung nicht einfach ist und mit ihren zahlreichen Posten und Kalkulationen gern zu Missverständnissen führt.

Auch die Verbrauchserfassung, die meist von einem externen Unternehmen übernommen wird, ist erklärungsbedürftig. Und zu alledem gab es bei der Novellierung der Heizkostenverordnung aus dem Jahr 2009 Änderungen, die sich jetzt erst so richtig bemerkbar machen. So ist beispielsweise zum 31. Dezember 2013 der bisherige Bestandsschutz für ältere Warmwasserkostenverteiler und sonstige ältere Ausstattungen zur Verbrauchserfassung weggefallen.

Ulrich Schütz, der bei Haus & Grund Worms/Alzey in Energiefragen berät und der über mehr als 20-jährige Erfahrung mit allen führenden Messsystemen verfügt, referierte beim Infoabend in der Geschäftsstelle in der Kaiser Passage und beantwortete die Fragen der vielen Zuhörer. Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, den Verbrauch zu erfassen und eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung zu erstellen. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass jedoch nur ein Teil der Kosten, nämlich zwischen 50 und 70 Prozent, nach dem Verbrauch abgerechnet werden darf. Dafür müssen alle Wohnungen oder Heizkörper mit Erfassungssystemen ausgestattet sein. Diese werden einmal jährlich abgelesen. Die restlichen 30 bis 50 Prozent werden nach einem festen Maßstab, meist nach der Wohnfläche, verteilt.

Schütz ging intensiv auf die verschiedene Arten von Erfassungsgeräten ein. Er erklärte, wie ein Verdunstungsmesser arbeitet, was diesen vom elektronischen Heizkostenverteiler unterscheidet und diesen wiederum von einem Wärmezähler. Er informierte darüber, wie die Wärmeleistung einer Heizung ermittelt wird, wie man die Werte abliest und wie diese dann anhand entsprechender Bewertungsfaktoren in Verbrauchs-Einheiten umgerechnet werden. Zudem zeigte er, wo die Messgeräte angebracht sein müssen.

Hans-Joachim Lock hat bereits 2009 zur novellierten Heizkostenverordnung einen Leitfaden verfasst, der über die Geschäftsstellen bezogen werden kann. Darin gibt Lock Antworten auf viele Fragen, die in der Praxis eine Rolle spielen, zum Beispiel: Welche Kosten können vom Vermieter abgerechnet werden? Welcher Verteilungsschlüssel muss gewählt werden? Wie kann der Abrechnungsmaßstab geändert werden? Weitere Infos gibt Haus & Grund Worms/Alzey  gerne unter Tel. 0 62 41 / 41 35 91 in Worms und unter Tel. 0 67 31 / 49 36 113 in Alzey,  oder per Mail unter info@hug-worms.de. hug

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